Die Leidensgeschichte geht weiter
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11. Februar 2026 – Der Gemeinderat hat das Doppelwohnhaus Alte Landstrasse 93/95 aus dem Inventar der kommunalen schützenswerten Bauten entlassen; am Erhalt bestehe «weder ein öffentliches noch ein privates Interesse». Der Heimatschutz sieht das anders und rekurriert.

VON RENE STAUBLI
Der Streit dreht sich um zwei Fachbegriffe: «Eigenwert» und «Situationswert». Der Gemeinderat misst dem Gebäude keinen wesentlichen Eigenwert zu. Die vorhandenen «baukünstlerischen und baugeschichtlichen Qualitäten» seien durch die wiederholten Umbauten, Substanzverluste und den vor einiger Zeit festgestellten Pilzbefall zu sehr gemindert.
Zwar komme dem Gebäude wegen seiner Lage am Dorfeingang «ein gewisser Situationswert» zu, räumt der Gemeinderat ein, doch sei dieser «als gering einzustufen». Die heutige «Torwirkung» der beiden gegenüberliegenden Häuser Alte Landstrasse 100 und 93/95 sei «nicht Ausdruck einer historischen, planerischen oder funktionalen Setzung, sondern das Ergebnis einer zufälligen räumlichen Konstellation». Ein Neubau, wie ihn die Zolliker Altbürger als Eigentümer seit Jahren planen, biete die Chance, den Ortseingang «gestalterisch zu stärken und das Ortsbild insgesamt zu beruhigen».

Der Schweizer Heimatschutz ist mit der Einschätzung des Gemeinderats nicht einverstanden, wie Präsident Martin Killias, ein bekannter Strafrechtler, auf Anfrage schreibt: «Wir beurteilen den Situationswert als hoch und sehen auch einen Eigenwert».
Das Haus Alte Landstrasse 93/95 ähnele «in vielem einem Altstadthaus», bei solchen sei im Lauf der Jahrzehnte ja auch «immer wieder ‹gebastelt› worden – beispielsweise bei der ‹Schipfe› in Zürich». Leider sähen die Zolliker Altbürger «nur den Abbruch als Lösung», schreibt Killias. Dabei sei das Haus mit seinen «sehr charmanten, wirklich schönen Wohnungen» durchaus erhaltenswert.
Geht der Streit bis vor Bundesgericht?
Den Rekurs hat der Heimatschutz letzte Woche beim Baurekursgericht (BRG) des Kantons Zürich schriftlich eingereicht, wie Killias bestätigt. Bis das BRG in Zollikon einen Augenschein durchführe, dürfte es Juni werden. Wenn beide Parteien dann das vom Gericht mündlich in Aussicht gestellte Urteil akzeptieren würden, wäre der Streit bereits im Juli erledigt.
Falls jedoch eine Partei vom BRG ein schriftliches Urteil verlange, was der Zolliker Gemeinderat laut Killias «wohl tun dürfte», läge dieses erst Ende Jahr vor. Sowohl der Gemeinderat wie der Heimatschutz könnten das erstinstanzliche Urteil dann beim Zürcher Verwaltungsgericht anfechten, was weitere 18 Monate in Anspruch nehmen würde. Danach steht noch der Gang zum Bundesgericht offen. Zeitbedarf: 1 bis 2 Jahre.
Die Leidensgeschichte an der Alten Landstrasse geht also weiter. Der Gemeinderat wird laut Bauvorstand Dorian Selz die Rekursschrift des Heimatschutzes studieren und dann die weiteren Schritte beschliessen. Die Zolliker Altbürger wollen gemäss ihrem Präsidenten Markus Himmler ebenso verfahren und erst dann weiter informieren.
Architekten warten weiter
Leidtragende des verschleppten Projekts sind nicht zuletzt die fünf Architekturbüros, die am Gestaltungswettbewerb der Altbürger teilgenommen hatten. Sie lieferten Ende April 2024 Entwürfe für den Bau eines Hauses mit 8 bis 10 Senioren-Mietwohnungen plus Ladenlokal im Erdgeschoss ab. Seither haben sie nichts mehr gehört und auch keine Entschädigung erhalten.
Der Planungsstopp erfolgte, weil der Heimatschutz intervenierte. Killias forderte die Gemeinde und die Altbürger auf, zuerst die Entlassung aus dem kommunalen Schutzinventar zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen; vor der Entlassung mache ein Wettbewerb keinen Sinn, weil das geschützte Doppelhaus nicht abgebrochen werden dürfte.
Nun ist die Entlassung Tatsache, der Heimatschutz rekurriert, und der Wettbewerb bleibt auf unbestimmte Zeit sistiert. Die damalige Befürchtung von Bauvorstand Selz scheint nicht unbegründet zu sein, «dass an diesem Ort im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen für die nächste Dekade Stillstand entsteht».

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