Wie gut sind die Karten des Gemeinderats?

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2. Oktober 2026 – Stützt der Bezirksrat im Sanierungsfall «Provisorium Rüterwis» den Gemeinderat oder den Rekurrenten Stephan Geiger? Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, der Entscheid wird mit Spannung erwartet. Wir bringen eine Auslegeordnung der wichtigsten Argumente.

2. Oktober 2026 – Stützt der Bezirksrat im Sanierungsfall «Provisorium Rüterwis» den Gemeinderat oder den Rekurrenten Stephan Geiger? Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, der Entscheid wird mit Spannung erwartet. Wir bringen eine Auslegeordnung der wichtigsten Argumente.

Eingerüstetes Provisorium Rüterwis Ende September (Foto: ZN)
Eingerüstetes Provisorium Rüterwis Ende September (Foto: ZN)

VON RENE STAUBLI

In einem Punkt sind sich alle Beteiligten einig: Das provisorische Betreuungshaus Rüterwis im Zollikerberg muss so rasch wie möglich fertiggestellt werden, damit es den Betrieb aufnehmen kann.

Uneinigkeit herrscht unter anderem bei der zentralen Frage, ob der Gemeinderat nach dem finanziellen Kollaps der Generalunternehmung DM Bau AG die nötigen Zusatzkredite von 1,6 und 1,2 Millionen Franken zu Recht in eigener Regie als «gebundene Ausgaben» beschlossen hat, oder ob er diese Kredite der Gemeindeversammlung hätte vorlegen müssen.

Gegen den Entscheid des Gemeinderats und dessen Geschäftsführung hat der Stimmbürger Stephan Geiger beim Bezirksrat Meilen rekurriert. Die Präsidentin Patrizia Merotto hat den Fall zur Chefsache gemacht und die Abklärungen zügig vorangetrieben. Folgende Streitpunkte müssen gemäss den vorliegenden Akten geklärt werden:

«Gebundene Ausgaben» – ja oder nein?

Rekurrent: Der Gemeinderat habe die Kredite über insgesamt 2,8 Millionen Franken am 19. August «im Geheimen beschlossen» und fälschlicherweise als «gebundene Ausgaben» statt als «neue Ausgaben» deklariert, «um das Budgetrecht des Volkes zu umgehen». Dabei hätte er nach dem Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit des Generalunternehmers am 17. Juli «mehr als ausreichend Zeit gehabt», um die benötigten Zusatzkredite für die Gemeindeversammlung vom 2. September zu traktandieren. Gemäss dem kantonalen Gemeindegesetz hätte er das wegen der Dringlichkeit sogar bis zwei Wochen vor der Versammlung tun können.

Gemeinderat: Das Stimmvolk habe für den Bau des Betreuungshauses im Februar 2025 einen Kredit von rund 6,5 Millionen Franken bewilligt. Nach dem finanziellen Kollaps des Generalunternehmers, der unvorhersehbar gewesen sei, habe der Gemeinderat keine andere Wahl gehabt, als die Zusatzausgaben umgehend zu bewilligen, um den Bau fertigzustellen. Weil es sich um keinen neuen Verpflichtungskredit gehandelt habe, sondern lediglich um Mehrausgaben innerhalb des bewilligten Projekts, habe man das Geschäft der Gemeindeversammlung nicht vorlegen müssen.  

Mangelndes Controlling – ja oder nein?

Rekurrent: Dass der Gemeinderat nun gezwungen sei, die offenen und künftigen Rechnungen der Handwerksbetriebe zu übernehmen, sei das Resultat eines «Organisations- und Kontrollversagens» der Behörden. Der Gemeinderat habe es beim Abschluss des Werkvertrags mit dem Generalunternehmen «grobfahrlässig versäumt, eine bankmässige Erfüllungs- und Baugarantie einzufordern». Die Entwicklungen seien also keineswegs, wie vom Gemeinderat behauptet, «unvermeidlich und unvorhersehbar» gewesen.

Gemeinderat: Beim Abschluss des Werkvertrages am 14. November 2025 seien die Zahlungsschwierigkeiten des Generalunternehmens nicht ersichtlich gewesen. Diese hätten sich erst ab dem 10. Juli im Rahmen des Nachlassverfahrens gezeigt. Die Mehrausgaben seien deshalb «unvorhergesehen und unvermeidlich» gewesen. Die Frage nach den vertraglichen Sicherungsinstrumenten sei Gegenstand der laufenden externen Untersuchung. Diese soll «die Vertragsgestaltung, die Entscheidungsgrundlagen und die Risikoüberwachung unabhängig aufarbeiten». Der Gemeinderat möchte den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht vorgreifen und äussere sich deshalb zu einzelnen Vertragsbestandteilen derzeit nicht.

Finanzkontrolle ausgeschaltet – ja oder nein?

Rekurrent: Der Gemeinderat habe die Rechnungs- und Geschäftsprüfungs-Kommission RGPK «komplett übergangen». Sie hätte zwingend vorher in die Entscheidungsfindung eingebunden werden müssen, sei aber erst nach der Beschlussfassung informiert worden. Laut Gemeindeordnung und dem kantonalen Leitfaden müsse die RGPK «bei ernstzunehmenden Hinweisen auf einen möglichen gravierenden Missstand» auch laufende Geschäfte überprüfen.

Gemeinderat: Die RGPK habe gemäss der Gemeindeordnung die Aufgabe, Anträge an die Stimmberechtigten zu prüfen. Da man gebundene Ausgaben den Stimmbürgern nicht vorlegen müsse, seien diese von der RGPK auch nicht zu prüfen. Man habe die RGPK am 26. August über den Beschluss des Gemeinderats vom 19. August informiert.

RGPK: Die Stellungnahme des Gemeinderats sei korrekt. Die RGPK habe die Aufgabe, «klare und ernsthafte Mängel in der Geschäftsführung, eigentliche Missstände aufzudecken». Sie habe sich mit den Ereignissen rund um die Erstellung des Betreuungshauses Rüterwis auseinandergesetzt, begrüsse den Entscheid des Gemeinderates, eine unabhängige Administrativuntersuchung durchzuführen und werde nun deren Ergebnisse abwarten. Sobald diese vorliegen, werde die RGPK entscheiden ob, allenfalls in welchem Umfang und mit welchem Fokus eine Geschäftsführungsprüfung ihres Erachtens angebracht wäre. Die RGPK habe den Gemeinderat mit Schreiben vom 21. September 2026 über ihren Entscheid informiert. 

Kapitulation – ja oder nein?

Rekurrent: Es sei «als bedingungslose Kapitulation» zu werten, dass der Gemeinderat dem Bezirksrat im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens am 18. September schriftlich mitgeteilt habe, er verzichte auf eine weitere Stellungnahme zu strittigen Punkten. Was die Gemeinde nicht bestreite, gelte automatisch als eingestanden. Unter anderem habe der Gemeinderat keine Erklärung zum Vorwurf abgegeben, dass er im Sommer mit Auftragsvergaben an beteiligte Firmen einen «systematischen und schweren Verstoss gegen das kantonale und interkantonale Vergaberecht» begangen habe. Wenn ein Generalunternehmer wegfalle, wie das hier geschehen sei, müsse die Gemeinde mit den Subunternehmen «zwingend neue Werkverträge abschliessen bzw. Aufträge ab 150’000 Franken öffentlich ausschreiben».

Gemeinderat: Man habe die eigene Sichtweise im laufenden Verfahren gegenüber dem Bezirksrat umfassend dargelegt. Vor diesem Hintergrund habe man auf eine weitere Stellungnahme verzichtet. Daraus könnten keine Rückschlüsse auf die rechtliche Beurteilung der erhobenen Vorwürfe gezogen werden. Über die beiden hängigen Rekurse werde der Bezirksrat entscheiden.

Grüne und rote Ampel

Am 1. September hielt der Bezirksrat in einer Präsidialverfügung fest, es bestehe «ein gewichtiges öffentliches Interesse» an der Fertigstellung des Betreuungshauses Rüterwis. Anderseits wiege das Interesse ebenfalls gross, «dass die Finanzkompetenzen innerhalb der Gemeinde eingehalten werden». Er gab – entgegen dem Antrag des Rekurrenten – grünes Licht für die Ausgabe von 1,6 Millionen Franken «vor der abschliessenden Prüfung, ob es sich beim Kredit um eine gebundene Ausgabe handelt und somit der Gemeinderat für die Bewilligung des Kredits zuständig ist oder nicht».

Bei der zweiten Kredittranche von 1,2 Millionen Franken für allfällige Bürgschaften stellte der Bezirksrat die Ampel auf rot; dieser Kreditteil bleibe vorläufig blockiert. Und er rüffelte den Gemeinderat dafür, dass er die Auftragsvergaben zur Fertigstellung des Provisoriums an den Ressortvorsteher Liegenschaften und die Leitung der Liegenschaftenabteilung delegiert habe. Diese Vergaben müssten vom ganzen Gemeinderat kontrolliert und abgesegnet werden.

Selektive Information

An der Gemeindeversammlung vom 2. September informierte Gemeindepräsident Patrick Dümmler die Stimmberechtigten und versprach, dass die Vorgänge im Rüterwis «transparent und unabhängig» mittels einer externen Administrativuntersuchung aufgearbeitet werden (Kostenpunkt: 140’000 Franken). Getreu dem Kommunikationskonzept der Gemeinde – «Nicht alles, was wahr ist, muss gesagt werden» – teilte Dümmler lediglich mit, der Antrag des Rekurrenten auf Stopp der Auszahlungen der 1,6 Millionen sei vom Bezirksrat abgelehnt worden. Von der blockierten zweiten Kredittranche in Höhe von 1,2 Millionen und dem Rüffel des Bezirksrats sagte er nichts. Auch in der nachfolgenden Medienmitteilung wurden diese beiden Punkte verschwiegen.

Das Prinzip der selektiven Information wandte der Gemeinderat auch in seinem Verhandlungsbericht vom 19. August an. Obwohl er an jener Sitzung die 2,8 Millionen-Sanierung beschlossen hatte, setzte er die Öffentlichkeit nicht umgehend ins Bild. Wichtiger schien ihm beispielsweise die Meldung, dass er das Reglement über die Geburtstagsgeschenke für die Zolliker Bevölkerung und ehemalige Behördenmitglieder aufgehoben habe.

Neue Vorwürfe

Am 18. September erhöhte Geiger den Druck auf die Gemeinde mittels einer Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat. Er habe bei der Gemeinde am 26. August vollständige Akteneinsicht verlangt, aber nicht bekommen. Etwa zur rechtlichen Begründung «für das angebliche Vorliegen einer ‹gebundenen Ausgabe›», zu den Bankgarantien, «welche die Gemeinde vom Generalunternehmen hätte einfordern müssen» sowie zu Dokumenten der RGPK in Zusammenhang mit der damaligen Vertragsunterzeichnung mit der Generalunternehmung. Dies stelle eine «schwere Verletzung des rechtlichen Gehörs» dar und sei als «bewusste Beweisvereitelung» zu werten.

Der Bezirksrat hat die Gemeinde am 21. September unter dem Aktenvermerk «schwere Gehörsverletzung, bewusste Beweisvereitelung» aufgefordert, dazu innert 10 Tagen «eine Vernehmlassung und die vollständigen Akten mit Verzeichnis einzureichen».

Damit ist die Beweisaufnahme in der «Causa Rüterwis» abgeschlossen. Beim bisherigen Tempo, das die Präsidentin Merotto angeschlagen hat, scheint ein Entscheid des Bezirksrats bis Ende Oktober nicht unmöglich.

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