Gemeinderat Selz wirft den Fehdehandschuh

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26. Februar 2026 – Der Streit um den Erhalt oder Abbruch der Liegenschaft  Alte Landstrasse 93/95 verschärft sich. Dafür hat Gemeinderat Dorian Selz mit einer bemerkenswerten Attacke auf den Heimatschutz und dessen Präsidenten Martin Killias im Amtsblatt gesorgt.

Tor zum Dorf: die Häuser alte Landstrasse 93/95 (vorne) und 100 (Foto: ZN)
Tor zum Dorf: die Häuser alte Landstrasse 93/95 (vorne) und 100 (Foto: ZN)

VON RENE STAUBLI

Der Gemeinderat hatte das Haus Alte Landstrasse 93/95 im Dezember aus dem Inventar der kommunalen schützenswerten Bauten entlassen. Begründung: Am Erhalt des Gebäudes bestehe «weder ein öffentliches noch ein privates Interesse». Er stütze sich dabei «auf das Gutachten einer renommierten Expertin», teilte der Gemeinderat mit.

Der Heimatschutz hat gegen den Beschluss rekurriert, er möchte das ehemalige Bauernwohnhaus aus dem 18./19. Jahrhundert erhalten, weil es im Ortsbild eine wichtige Funktion habe. Mit dem gegenüberliegenden Haus Nr. 100 bilde es das Tor zum Dorfzentrum. Das kantonale Baurekursgericht wird sich demnächst selber ein Bild von der Lage und dem Zustand des Hauses machen und dann in erster Instanz entscheiden.

Angriff trotz intakter Chancen

Die Chancen der Gemeinde für einen Abbruch des von den Besitzern seit Jahren arg vernachlässigten Gebäudes stehen nicht schlecht, denn Heimatschutz-Präsident Martin Killias rechnet sich lediglich «eine Erfolgschance von 50:50 aus». In der Regel ziehe der Heimatschutz für ihn ungünstige Urteile der ersten Instanz nicht weiter, sagt Killias, «es sei denn, diese betreffen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und es bestehen gute Aussichten auf Erfolg».

Umso erstaunlicher mutet die Attacke an, die Gemeinderat Dorian Selz letzte Woche im Amtsblatt gegen den Heimatschutz geritten hat: In­direkt begehe dieser mit seinem Vorgehen ­einen «Verfassungsbruch», liess sich Selz zitieren, denn hier finde «de facto eine Teilenteignung statt». Im Vergleich zum Heimatschutz sei «das Politbüro in der alten UdSSR ein dynamischer Haufen» gewesen. Dieser «Club von Privatleuten» sei zu seinem Vorgehen «in keiner Art und Weise demokratisch legitimiert». Die Gemeinde sei «nicht bereit, das zu akzeptieren»; sie werde den Fall «mit allen Konsequenzen durchziehen, wenn es sein muss bis vor Bundesgericht».

Strafrechtsprofessor Killias würde der Gemeinde «bei einem Gang vors Bundesgericht eine etwas sorgfältigere Wortwahl empfehlen». Das Verbandsbeschwerderecht sei gesetzlich verankert und dessen Anwendung folglich demokratisch legitimiert. Was die «Teilenteignung» angehe, so gelte die Eigentumsfreiheit «nie absolut, sondern nur im Rahmen der Rechtsordnung, zu der auch Bauvorschriften und der Denkmalschutz gehören».

Der Vorwurf des Verfassungsbruchs sei massiv, sagt Killias. Was den UdSSR-Vergleich angehe, so seien «Ehrverletzungen, wozu auch Vergleiche mit verbrecherischen Diktaturen gehören, strafbar.» Immerhin sei das erwähnte Politbüro für den Berliner Mauerbau, die Überfälle auf Ungarn und die Tschechoslowakei sowie viele andere Verbrechen verantwortlich gewesen: «Als Behördenmitglied sollte man die Wortwahl unter Kontrolle haben – und sich allenfalls auch einmal entschuldigen.»

Selz sieht das anders: Bei einem Austausch sei es «immer wichtig, einen Vergleich mit Augenzwinkern zu erkennen». Dabei erscheine es «jedoch bedeutsam, selbst nicht in die Falle zu tappen. Die von Martin Killias geäusserte Unterstellung mutiert so zum Eigentor.»

Worum es in der Sache geht

Die Gemeinde stützt sich in ihrer Argumentation auf das Inventarblatt Nr. 2.11.  Dort heisst es unter dem Stichwort «Schutzzweck»: «Der ursprüngliche Charakter des Hauses ist zu erhalten (ohne nordseitige Anbauten). Bei einem ev. Neubau soll versucht werden, die Torwirkung zusammen mit dem Haus Alte Landstrasse 100 zu erhalten.»

Ausriss aus dem Inventarblatt der Gemeinde
Ausriss aus dem Inventarblatt der Gemeinde

Die Zolliker Altbürger, denen das Haus 93/95 seit Jahrzehnten gehört, tendierten stets zu einem Neubau. Sie schrieben einen Wettbewerb aus, an dem sich fünf Architekturbüros beteiligten. Die Altbürger wollten zuerst das Siegerprojekt küren, dann das Haus aus dem Schutzinventar herauslösen und abbrechen. Der Heimatschutz machte ihnen und der Gemeinde klar, dass das Gesetz das umgekehrte Vorgehen verlangt: zuerst die rechtsgültige Entlassung aus dem Schutzinventar, dann der Wettbewerb, gefolgt vom Abbruch und dem Neubau.

Gemeinderat Selz sagt, man habe in den letzten zwei Jahren «in gut schweizerischer Manier versucht, mit dem Heimatschutz einen Kompromiss zu finden». Es sei jedoch zu «äusserst langatmigen Pausen bei doch eigentlich vereinbarten Rückmeldungen» gekommen. Alle Vorschläge der Gemeinde seien vom Heimatschutz letztlich abgelehnt worden.

Killias entgegnet, die Verzögerungen rührten «allein daher, dass die Gemeinde von ihrem angedachten – rechtswidrigen – Vorgehen nicht abrücken wollte» und sich erst jetzt zu einer Inventarentlassung durchringen mochte: «Schon das war nicht professionell, noch weniger war es die Veranstaltung eines Architekturwettbewerbs für den Neubau, solange die Möglichkeit des Abbruchs nicht feststand.»

Prozessieren mit Steuergeldern?

Killias wundert sich überdies, mit welcher Vehemenz die Gemeinde die Interessen der Zolliker Altbürger vertritt: «Wenn private Bauherren für ihr Recht kämpfen, ist das normal.» Eher ungewöhnlich sei es, «mit teuren Anwälten auf Kosten der Steuerzahler zugunsten privater Bauherren durch alle Instanzen zu prozessieren». Er frage sich, warum die Gemeinde das Prozessieren nicht den Zolliker Altbürgern überlasse.

Es sei die Aufgabe der Gemeinde, Gebäude aufgrund einer nachhaltigen Abklärung unter Schutz zu stellen oder aus dem Schutzinventar zu entlassen, hält Selz dagegen. Der Gemeinderat setze sich «unabhängig von der Eigentümerschaft» für seine Beschlüsse ein und übernehme auch «alle Kosten innerhalb der Schutzabklärung, da es sich um ein öffentliches Interesse und damit um einen öffentlichen Auftrag» handle.

Killias sagt, der Heimatschutz begrüsse einvernehmliche Lösungen. Oft liessen sich solche «unter Erhaltung schöner alter Häuser finden». Das sei auch an der Alten Landstrasse 93/95 möglich: «Weshalb muss das alte Haus à tout prix zerstört werden?»

Der Gemeinderat und die Zolliker Altbürger sehen das anders. Nun ist das kantonale Baurekursgericht am Zug. Fortsetzung folgt.

11.02.26: Die Leidensgeschichte geht weiter
08.05.24: Heimatschutz bremst die Zolliker Altbürger
08.12.21: Die Zolliker Altbürger wollen das Haus Alte Landstrasse 93/95 abbrechen

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