Heimatschutz bremst die Zolliker Altbürger

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8. Mai 2024 – Die Zolliker Altbürger haben den Wettbewerb für einen Neubau an der Alten Landstrasse 93/95 nach einer Intervention des Heimatschutzes sistiert. Dem Heimatschutz gehe es um «Schadensbegrenzung – oder besser: Schadensverhütung», sagt dessen Präsident Martin Killias.  

Das Doppelhaus um 1930, noch ohne Laden und Mansarde (Fotos: Adrian Michael, Orstmuseum)
Das Doppelhaus um 1930, noch ohne Laden und Mansarde (Fotos: Adrian Michael, Ortsmuseum)

Beim Gebäude-Ensemble am Dorfeingang handelt es ich um ehemalige Bauernwohnhäuser aus dem 18./19. Jahrhundert. Später kamen An- und Einbauten dazu – zuerst eine Werkstatt und ein Waschhaus, später ein Ladenlokal mit grossen Schaufenstern im Erdgeschoss. Zuerst war dort Frau Nägeli mit ihrem «Wullelädeli» eingemietet, zuletzt die Bäckerei Hausammann.

Die Zolliker Altbürger, deren Vereinszweck auch darin besteht, «das Ortsbild mit Investitionen zu erhalten», hatten das Objekt mit seiner (laut Gutachten) «erheblichen siedlungspolitischen Bedeutung» vor Jahrzehnten erworben, aber den Unterhalt arg vernachlässigt. Sie wollten das inzwischen vom Porenschwamm befallene Gebäude abreissen und durch einen Neubau ersetzen.

An diesen Plänen änderte sich auch nichts, als der Heimatschutz intervenierte, eine Besichtigung durchführte und zum Schluss kam, zumindest im Haus Nr. 93 fänden sich einige erhaltenswerte Mauerpartien und im Keller der Nr. 95 schützenswerte Holzbalken. Der Widerstand der Heimatschützer schien den Altbürgern überwindbar. Jedenfalls kündigten sie den langjährigen Mietern im Dezember 2021 mit der Begründung, das Doppelwohnhaus werde im Frühling 2023 abgerissen.

Kommunales Schutzobjekt

Allerdings hat die Gemeinde die Häusergruppe vor rund 40 Jahren in ihr Inventar der kommunalen Schutzobjekte aufgenommen, vor allem wegen der exponierten Lage am Dorfeingang. Der sogenannte Schutzzweck ist denn auch mehrdeutig formuliert: «Der ursprüngliche Charakter des Hauses ist zu erhalten (ohne nordseitige Anbauten). Bei einem ev. Neubau soll versucht werden, die Torwirkung zusammen mit dem Haus Alte Landstrasse 100 zu erhalten.»

Die Häuser Alte Landstrasse 100 (links) und 93/95 (rechts) bilden das Tor zum Dorfkern (Foto: ZN)
Die Häuser Alte Landstrasse 100 (links) und 93/95 (rechts) bilden das Tor zum Dorfkern (Foto: ZN)

Die Frage der «Torwirkung» ist inzwischen zum gordischen Knoten geworden. Eine echte Torwirkung lässt sich nur erzielen, wenn der Neubau wie die alte Häusergruppe direkt an die Alte Landstrasse grenzt (siehe Foto oben). In der Zentrumszone müsste ein Neubau jedoch einen Abstand zur Strasse von 6 Metern einhalten, so verlangt es die geltende Bau- und Zonenordnung (BZO). In diesem Fall würde der unschöne Betonbau der ehemaligen CS-Filiale (heute Bäckerei Hausammann und Drogerie) vom Dorfeingang her gut sichtbar und die Gesamtwirkung empfindlich stören.

Die Zolliker Baubehörde schlug den Altbürgern unter anderem eine Umzonung der Parzelle von der Zentrums- in die Kernzone vor. Dann hätte man den Neubau direkt an die Alte Landstrasse bauen können, bzw. müssen. Die Altbürger wählten einen anderen Weg. Sie entschieden sich, die offenen Fragen von Torwirkung und Strassenabstand von ausgewählten Architekten in einem Wettbewerb untersuchen und beantworten zu lassen.

Pläne sind Makulatur

Fünf Architekturbüros erhielten Ende 2023 einen entsprechenden Studienauftrag. Ihre Vorschläge und Modelle sollten sie am gestrigen 7. Mai einreichen. Die Jury unter Leitung der Altbürger wollte die Entwürfe am 27. Mai bewerten. Die Bauarbeiten sollten Anfang April 2025 beginnen, die 8 bis 10 Senioren-Mietwohnungen plus Ladenlokal im Erdgeschoss sollten Anfang Juli 2027 bezugsbereit sein.

Diese Pläne hat der Heimatschutz durchkreuzt. Mit einem dezidierten Schreiben hat der Heimatschutz-Präsident und bekannte Strafrechtler Martin Killias die Gemeinde und die Zolliker Altbürger aufgefordert, die Probleme in einer anderen Reihenfolge zu lösen.

Zuerst gelte es, die Frage der Entlassung der Häuser aus dem kommunalen Schutzinventar zu prüfen und zu beantworten. Bei einer Entlassung könnte man sie abbrechen und einen zonenkonformen Neubau erstellen. Das Verfahren könnte laut Killias aber auch dazu führen, dass die Häuser im Schutzinventar verbleiben. In diesem Fall dürften sie nicht abgebrochen werden, «und die Kosten für die Planung des Neubaus wären verloren».

Dass sich Killias so deutlich geäussert hat, begründet er mit der Absicht, «die Eigentümerschaft vor nicht unerheblichen Kosten zu bewahren, die sich nachher als sinnlos erweisen könnten». Bei der Intervention gehe es dem Heimatschutz um «Schadensbegrenzung – oder besser: Schadensverhütung».

Drohender Stillstand

Die Haltung der Gerichte in dieser Frage sei klar, erläutert Killias gegenüber den «ZollikerNews»: «Man kann eine solche Häusergruppe erst dann abbrechen, wenn sie aus dem Inventar entlassen worden ist.» Für die Entlassung ist die Gemeinde zuständig. Allerdings kann der Heimatschutz gegen den Entscheid rekurrieren und ihn über alle Gerichtsinstanzen anfechten. Ob er das tun würde, steht laut Killias nicht fest: «Es wäre denkbar, aber nicht mit Sicherheit vorhersehbar.» Die Häusergruppe an der Alten Landstrasse sei angesichts des schlechten baulichen Zustands und der wiederholten Um- und Anbauten «ein Grenzfall».

Der zuständige Gemeinderat und Bauvorstand Dorian Selz (GLP) sagt, man begrüsse das Vorhaben des Altbürgervereins, an diesem Ort Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu bauen. Der Ort – Dorfeingang – sei für die Gemeinde strategisch wichtig; ein vorliegendes Gutachten schreibe dem Objekt wenig Bedeutung, dem Ort aber einen grossen Wert zu.

«Wir haben uns mit Herrn Killias und den Altbürgern zusammengesetzt, um eine Lösung für die berechtigen Interessen aller Parteien zu finden», sagt Selz. Dieser Prozess sei noch nicht abgeschlossen und werde weitergeführt. Sollte das Projekt nicht gelingen, sei die Gefahr gross, «dass an diesem Ort für die nächste Dekade Stillstand entsteht».

Markus Himmler, Präsident der Altbürger, will den Wettbewerb vorerst ruhen lassen, mit dem Heimatschutz im Gespräch bleiben und dann mit dem Vorstand und den Vereinsmitgliedern entscheiden, wie es an der Alten Landstrasse 93/95 weitergeht. (René Staubli)

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