Lehrstück zum Umgang der Schule mit Kritik

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1. Oktober 2026 – Ende Mai beauftragte die «Schule Zollikon» eine Basler (!) Anwaltskanzlei, bei den «ZollikerNews» eine Gegendarstellung zu einem kritischen Artikel zu erwirken. Als David Sarasin das Präsidium übernahm, zog er die Notbremse. (2 Kommentare)

1. Oktober 2026 – Ende Mai beauftragte die «Schule Zollikon» eine Basler (!) Anwaltskanzlei, bei den «ZollikerNews» eine Gegendarstellung zu einem kritischen Artikel zu erwirken. Als David Sarasin das Präsidium übernahm, zog er die Notbremse.

Ausriss aus dem Schreiben der Basler Anwälte (Scan: ZN)
Ausriss aus dem Schreiben der Basler Anwälte (Scan: ZN)

VON BARBARA LUKESCH

Als wir im Juli von einer Auslandreise zurückkamen, fanden wir einen eingeschriebenen Brief vor. Absender: eine Basler Anwaltskanzlei. Das auf den 9. Juni datierte Schreiben enthielt ein Gegendarstellungsbegehren zu unserem Artikel «Wozu diese Geheimniskrämerei?», den wir am 20. Mai kurz vor unserer Sommerpause publiziert hatten.

Im Artikel beleuchteten wir die Situation in der Schule Rüterwis. Zu Wort kamen der Leiter Bildung Urs Rechsteiner und das neue Schulleitungspaar Sabine Spahn und Oliver Suter. Zusätzliche Auskunftspersonen waren Eltern, Lehrkräfte und weitere Schulleiter. Es ging um die mangelhafte Kommunikation der Schulverantwortlichen, die zu Verunsicherung unter den Eltern geführt hatte, die Anzahl Kündigungen unter den Lehrpersonen, die Klassengrössen und die damit einhergehende Unruhe in den Schulzimmern, um die Zunahme an verhaltensauffälligen SchülerInnen sowie die Stimmung im Schulhaus.

Grobes Geschütz aus Basel

In ihrem Gegendarstellungsbegehren fuhren die Basler Anwälte grobes Geschütz auf: «Nach eingehender Prüfung kommen wir zum Schluss, dass der Beitrag in mehrfacher Hinsicht widerrechtlich ist und die Persönlichkeit der Schule Zollikon, des Schulhauses Rüterwis sowie der verantwortlichen Organe in schwerwiegender Weise verletzt.»

Man warf uns pauschal vor, «unbelegte, irreführende oder in wesentlichen Punkten unzutreffende Tatsachenbehauptungen, Mutmassungen und suggestive Wertungen» verbreitet zu haben. Wir sollten sieben Erklärungen der Schule «ohne Kommentar, ohne Relativierung und ohne inhaltliche Veränderung» veröffentlichen.

Der Brief schloss mit folgenden Worten: «Für den Fall der Nichtbefolgung behalten wir uns ausdrücklich vor, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einzuleiten, insbesondere die gerichtliche Durchsetzung des Gegendarstellungsanspruchs sowie weitere persönlichkeitsrechtliche Ansprüche gemäss 28 ff. ZGB.»

Wer steckt dahinter?

An die Spitze seines Schreibens setzte der Basler Anwalt diesen Satz: «Eine mich legitimierende Vollmacht kann auf Anfrage nachgereicht werden.» Das Schreiben war im Namen der «Schule Zollikon» abgefasst. Wer wirklich hinter der Aktion steckte, war für uns nicht ersichtlich. Auf unseren Anruf hin versprach das Sekretariat der Kanzlei, die Vollmacht unverzüglich beizubringen. Als das Papier nicht auftauchte und wir nachfragten, hiess es: «Wir können den Vollmachtgeber derzeit nicht erreichen.» Um wen es sich dabei handelt, wurde uns nicht eröffnet.

Wie üblich in solchen Fällen schalteten wir unseren Anwalt ein, einen versierten Medienrechtler, mit dem wir regelmässig zusammenarbeiten. Er formulierte seine Entgegnung notgedrungen ohne Kenntnis des Initianten oder der Initiantin.  «‹Schule Zollikon› – was heisst das konkret?», schrieb er. «Aufgrund des Organigramms der Gemeinde Zollikon gehe ich davon aus, dass es sich dabei um die Schulpflege Zollikon handelt? Gemäss zollikon.ch vertritt die Schulpflege die Schule nach aussen.»

In der Sache selber kam unser Anwalt zu einem klaren Schluss: «Die Vorwürfe einer angeblich widerrechtlichen Publikation (…) werden zurückgewiesen.» Die einzelnen beanstandeten Punkte lehnte er mit der Begründung ab, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen einer Gegendarstellung nicht erfüllten.

Rechsteiners Beziehungen

Was wir zu diesem Zeitpunkt bereits recherchiert hatten: Der Leiter Bildung Urs Rechsteiner hatte vor einiger Zeit in eigener Sache dieselbe Basler Anwaltskanzlei (Stundenhonorar gemäss Website 300 bis 400 Franken) erfolgreich in Bewegung gesetzt. Damals war er in einem Blog eines Bürgers in Maur, wo Rechsteiner lebt und Gemeinderat war, harsch attackiert worden. War er auch diesmal der Auftraggeber?

Am 16. Juli teilte uns der neue Schulpräsident David Sarasin mit, dass er erst nach seiner Amtsübernahme vom Gegendarstellungsbegehren erfahren habe. Er sei zum Schluss gekommen, dass «eine Fortführung der rechtlichen Auseinandersetzung keinen Mehrwert schafft». Die Schulpflege Zollikon ziehe das Begehren zurück.

Wir nahmen das zur Kenntnis, verlangten aber von Sarasin, dass er uns den Auftraggeber oder die Auftraggeberin offenlege. Er wolle sich zunächst mit der Schulpflege absprechen und uns anschliessend informieren, schrieb Sarasin. Nachdem wir Wochen nach der Schulpflegesitzung nichts gehört hatten und erneut intervenierten, kam es zu einem Gespräch. Sarasin erklärte, seine Vorgängerin Claudia Irniger habe die Gegendarstellung ohne Rücksprache mit der Schulpflege initiiert. Rechsteiner habe davon Kenntnis gehabt.

Das erstaunte uns dann doch. Für uns war nur schwer nachvollziehbar, dass Irniger trotz aller Vorbehalte gegen die «ZollikerNews» wenige Wochen vor ihrem Abgang noch eine solche Breitseite lanciert haben sollte. Unsere Anfrage an sie blieb unbeantwortet.

Noch mehr wunderte uns, warum Irniger und Rechsteiner es unterliessen, die Schulpflege an der letzten Sitzung vom 23. Juni über die gemeinsame Aktion zu informieren. Rechsteiner, so viel lässt sich kombinieren, dürfte intern die Basler Kanzlei empfohlen haben, mit der er gute Erfahrungen gemacht hatte. Dazu war er massgeblicher Teil jenes Teams, das uns das besagte Interview zur Lage an der Schule Rüterwis gegeben hatte. Über ihn lief auch die Besprechung des Artikels mitsamt Änderungswünschen vor der Publikation. Rechsteiner war – anders als Irniger – inhaltlich also bestens im Bilde. Auf unsere Fragen verweigerte er in einem Telefonat jede Antwort.

Schwenkt Sarasin um?

Unsere Erfahrungen mit der alten Schulpflege waren oftmals ernüchternd: Kritische Fragen waren unerwünscht. Antworten wurden oft mit dem Verweis auf Personen- und Datenschutz, Sitzungs- und Amtsgeheimnis verweigert. Rechsteiner vertrat und vertritt immer noch die Meinung, gute Medienarbeit basiere auf einer einvernehmlichen Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Medien, was per se ein Denkfehler ist. Medien haben die Aufgabe, insbesondere auch staatlichen Amtsträgern auf die Finger zu schauen, Missstände zu benennen und Kritik zu üben, wo sie angebracht ist.

Verfolgt Sarasin als Präsident einen neuen Kurs? Dass er das Gegendarstellungsbegehren mittels Präsidialentscheid stoppte, klingt vielversprechend. Seine Beteuerung, künftig mehr Transparenz walten zu lassen, auch schwierige Aspekte im Schulgeschehen nicht unter den Teppich zu kehren und sich auch kritischen Interviews zu stellen, weckt Zuversicht.

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2 KOMMENTARE

Liebe Frau Oberlin, gerne möchte ich Sie fragen, ob Sie aufgrund Ihres Interessens an der Entwicklung der schulergänzenden Betreuung am Publikumsanlass der Schule Zollikon vom 23. März 2026 teilgenommen haben?
Freundliche Grüsse, Sabine Knüsli

Vielleicht könnte man bei Herrn Sarasin auch mal nachfragen, wieso die Schule Oescher ohne irgendwelche Rücksprache mit dem Elternrat beschlossen hat, die Türöffnung am Morgen von 8.00 auf 8.10 Uhr zu verschieben. Eine entsprechende Anfrage direkt an Co-Schulleiter Mies führte zu keiner befriedigenden Antwort. Und wieso Zollikon so speziell ist, dass auf eine Tagesschule (vorläufig) verzichtet wird und stattdessen sehr viel Steuergeld für Projekte und Evaluationen ausgegeben, die niemand braucht.

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