Rüterwis und «Trichti»: Wie weiter?
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20. Oktober 2026 – Der Zolliker Stimmbürger Stephan Geiger hat beim Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bezirksrats Meilen in der Sache «Betreuungshaus Rüterwis» eingelegt. Im Fall «Trichtenhausermühle» bleiben vorderhand drängende Fragen offen.

VON RENE STAUBLI
Der Bezirksrat Meilen hatte Stephan Geigers Stimmrechtsrekurs abgelehnt und dem Zolliker Gemeinderat attestiert, er habe die 2,8 Millionen Franken zur Fertigstellung des provisorischen Betreuungshauses Rüterwis zurecht in eigener Kompetenz als «gebundene Ausgabe» beschlossen. Es sei nicht nötig gewesen, den Stimmbürgern das Geschäft vorzulegen. Weitere Rekurspunkte Geigers, etwa zur Vergabe von Aufträgen an Handwerksbetriebe und Lieferanten in Höhe von 1,6 Millionen Franken ohne öffentliche Ausschreibung, hatte der Bezirksrat ebenfalls abgelehnt.
Geiger akzeptiert diesen Beschluss nicht. In seiner Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht schreibt er, der Fall sei «wegen schwerer Verletzung verfassungsmässiger Ausstandspflichten sowie unheilbarer Befangenheit der Vorinstanz vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an eine unbefangene Instanz zurückzuweisen».
Am Entscheid des dreiköpfigen Bezirksrats hatte der Rechtsanwalt Martin Byland mitgewirkt, der seit Jahren Vorstandsmitglied der FDP Zollikon ist. Ein Bezirksratsmitglied habe «zwingend in den Ausstand zu treten, wenn er in der Sache befangen ist», schreibt Geiger. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts führe die Verletzung von Ausstandsvorschriften «unweigerlich zur Aufhebung des betroffenen Entscheids, ungeachtet dessen, ob der Entscheid in der Sache selbst inhaltlich richtig ist oder nicht».
Geiger verlangt bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts zudem einen Baustopp und eine Sperre des vom Gemeinderat bewilligten Teilkredits von 1,6 Millionen Franken. Die freihändige Vergabe von Aufträgen an Handwerker und Lieferanten verletze das kantonale Submissionsrecht und die Gemeindeordnung fundamental. Die Argumentation des Bezirksrats, «wonach ein neues Submissionsverfahren ‹klar nicht notwendig› sei, da lediglich bestehende Verträge fortgeführt würden», entbehre «jeder gesetzlichen Grundlage».
Offene Fragen zur «Trichti»
Die Besitzerfamilie der Trichtenhausermühle werde am Wochenende zusammenkommen, um die Ausgangslage zu besprechen, hatte deren Sprecher Deion Heer vor einer Woche gesagt. Es geht um die Frage, ob die Einzelinitiative zur Erhaltung der traditionsreichen Gastwirtschaft umgesetzt werden kann oder nicht. Folgende Fragen stehen im Zentrum:
1. Hat sich die Familie Heer am Wochenende entschieden, das Projekt «Trichenhausermühle als Restaurant» aufzugeben und stattdessen das bereits bewilligte Wohnungsprojekt zu realisieren?
2. Falls nein: Hält die Familie an ihrem Vorschlag fest, den Restaurationsbetrieb aus Renditeüberlegungen samt Küche in den Saal zu verlegen oder ist sie offen für die Forderung des Quartiervereins Zollikerberg, das Restaurant in den bisherigen Räumlichkeiten weiterzuführen?
3. Die ausschliessliche Nutzung des 300 Quadratmeter grossen Saals für Veranstaltungen rechne sich nicht, sagt die Familie Heer. Auf der Gegenseite heisst es, das im Saal mögliche Bankett-Geschäft sei eine der lukrativsten Einnahmenquellen des Gastrogewerbes. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Der Familiensprecher war gestern für eine Stellungnahme weder per Mail noch telefonisch erreichbar.
Betreuungshaus: 02.10.26 Wie gut sind die Karten des Gemeinderats?, 15.10.26 Bezirksrat weist Rüterwis-Rekurs ab
Trichtenhausermühle: 13.10.26 Das Projekt wackelt
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