Fixfertige Pläne für den Zolliker Seeuferweg

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7. Februar 2024 – Vor 40 Jahren beauftragte der Kanton die Zürichsee-Gemeinden, auf ihrem Gebiet ein Projekt für einen durchgehenden Seeuferweg auszuarbeiten. 1985 legten die Zürcher Landschafts-Architekten Stern + Partner ihre Pläne für Zollikon vor.

Schwarz eingezeichnet: der einst geplante Seeuferweg auf Zolliker Gemeindegebiet
Schwarz eingezeichnet: der einst geplante Seeuferweg auf Zolliker Gemeindegebiet

Stern + Partner machten Vorschläge für alle vier Zolliker Seeuferabschnitte: Der Weg beginnt an der Zürcher Stadtgrenze auf dem öffentlich zugänglichen Wässerig-Areal und führt anschliessend direkt dem Ufer entlang durch den heute nicht öffentlich zugänglichen Abschnitt, auf dem die 15 Zolliker Seevillen mit den Hausnummern 8 bis 42 stehen. Zum dritten und vierten Abschnitt hat das Publikum schon heute Zutritt: zu den Dächern der beiden Bootshäfen, zur Schifflände, im Sommer zur Seebadi und zum langen Stück Seestrasse bis zur Küsnachter Grenze.

Uferweg im Abschnitt mit den Seevillen

Der nachfolgende Kartenausschnitt aus den Plänen von Stern + Partner zeigt den Seeuferweg im Bereich der Häuser Seestrasse 20 bis 30. Man sieht, wie der von uns rot gepunktete Weg mehrheitlich direkt dem Ufer entlang führt. Zwischen den Häusern Nr. 20 und 24 liegt ein grosser Park. An dessen Rand sahen Stern + Partner einen Zugang von der Seestrasse zum Uferweg vor.

Ausschnitt Seeuferweg, Seestrasse 20 bis 30 (Pläne: Atelier Stern, Zürich)
Ausschnitt Seeuferweg, Seestrasse 20 bis 30 (Pläne: Atelier Stern, Zürich)
Blick durchs Gitter auf den Park der Parzelle Seestrasse 20 (Foto: rs)
Blick durchs Gitter auf den Park der Parzelle Seestrasse 20 (Foto: rs)

Im Abschnitt der Seevillen könne man den Weg «praktisch durchgehend dem Seeufer entlang führen», schrieben die Planer in ihrem Bericht, denn die Eintragungen im Grundbuch erlaubten dies: «Sämtliches Land zwischen Seestrasse und See ist Konzessionsland, d.h. Landanlagegebiet mit Baubewilligungsvorbehalt. Ca. 50% der Privatgrundstücke sind zusätzlich mit einem Uferwegservitut belegt.»

Das Privateigentum an diesen Grundstücken ist eingeschränkt, weil der Kanton im 19. Jahrhundert eine Reihe von Vorbehalten in die Grundbücher der Seeliegenschaften schrieb. Einer der wichtigsten lautet wie folgt: «Sollte früher oder später diese Landanlage oder ein Teil derselben für eine Quaianlage, d.h. für die Quaistrasse, öffentliche Anlagen, Verbindungsstrassen mit der Seestrasse etc. beansprucht werden, so ist das betreffende Gebiet gegen Ersatz der Erstellungskosten abzutreten.»

Eine Wegführung auf dem Trottoir der Seestrasse – also hinter den Seevillen hindurch – stand für Stern + Partner «wegen der hohen Verkehrsbelastung nur in Ausnahmefällen zur Diskussion». Die Eigentümer der Seevillen sollten vielmehr gegen Entschädigung einen schmalen Streifen Land abtreten. Der Seeuferweg sollte gegenüber den Parkanlagen abgesenkt werden, um «eine wirkungsvolle Abgrenzung zwischen Seeweg und Privatgrundstück zu erreichen». Dort, wo erhaltenswerte Bauten oder Bäume diese Lösung verunmöglichten, müsse «mit ausreichendem Sichtschutz und Zäunen eine sinnvolle Abgrenzung zwischen den Privatgrundstücken und dem Seeuferweg erreicht werden».

Uferweg im Abschnitt Hafen/Seebadi

Im Bereich der Bootshäfen und der Seebadi wollten Stern + Partner die Attraktivität des Seeufers für das Publikum mit einfachen Massnahmen erhöhen. Sie schlugen eine Lärmschutzwand zwischen der Seestrasse und dem öffentlich zugänglichen Dach der grossen Bootshalle vor, einem der schönsten Aussichtsplätze Zollikons. Auf diesem Dach wollten sie «mit Pergolen und anderen Massnahmen eine Beschattung erreichen, so dass diese Fläche auch an heissen Sommertagen zum Verweilen einlädt».

Dach des grossen Bootshafens
1985 geplant, nie verwirklicht: «Beschattung des Hafendachs mit Pergolen» (Foto: Adrian Michael)

Ausserhalb der Badesaison sollte der Seeuferweg mittels einem Steg und Anschlussrampen durch die Badi führen. Im Sommer hätte man ihn – wie beim Strandbad Tiefenbrunnen – auf das Trottoir verlegt.

Uferweg im Abschnitt Seestrasse

Im Abschnitt zwischen der Seebadi und der Küsnachter Grenze verläuft die Seestrasse direkt am Ufer des Zürichsees. Stern + Partner wollten dort einen Teil des Trottoirs bis knapp über das Wasserniveau absenken, die Ufermauer zurückversetzen und so Raum für die Spaziergänger schaffen.

Diese Idee nahmen Jahre später die Architekten Harder & Spreyermann auf, als sie dem Zolliker Gemeinderat im Rahmen eines Wettbewerbs einen grosszügigen Uferquai vorschlugen. Ihnen schwebte eine begehbare, über die Seefläche auskragende Plattform dicht über dem Wasser vor; die Ufermauer sollte die Flanierenden vor dem Strassenlärm schützen.

Wie das Projekt von Stern + Partner verschwanden auch die Pläne von Harder & Spreyermann in den Schubladen. (rs)

Projekt Harder & Spreyermann
Gesäumt von Bäumen: geplanter Seeuferweg von Harder & Spreyermann

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Teil 1: Der erbitterte Kampf ums Seeufer
Teil 2: Wie die Zolliker zu ihren Seevillen kamen
Teil 3: Fixfertige Pläne für den Zolliker Seeuferweg
Teil 4: Wie der Begriff «Seeuferweg» beseitigt wurde
Teil 5: Kommentar: Jetzt steht der Gemeinderat in der Pflicht

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